
Ein weiterer Schritt für die Gleichstellung von Blindenführhund und Assistenzhund wurde getan!
Am 29. August 2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Handbuch „Barrierefreiheit in Fernbussen“.
Darin informiert es über die gesetzlichen Regelungen zum Thema Barrierefreiheit und gibt darüber hinaus Anregungen zur Umsetzung der Vorgaben. Der Fernbuslinienverkehr in Deutschland soll grundsätzlich barrierefrei werden, um allen Menschen die gleichen Möglichkeiten für Mobilität und Teilhabe zu eröffnen.
Für immer mehr Menschen mit Einschränkungen in Deutschland bedeutet „Barrierefreiheit“ auch, ihren Assistenzhund überall hin mitnehmen zu können, sei es nun ein Blindenführhund, ein Signalhund oder ein Servicehund. Denn der Assistenzhund steht seinem Menschen in den unterschiedlichsten Situationen bei, seine Hilfe ermöglicht mehr Selbstbestimmtheit und Eigenständigkeit, auch unterwegs oder auf Reisen. Außerdem können die Hunde ihren Besitzern Sicherheit und das Selbstvertrauen schenken, das es braucht, um eine Reise anzutreten oder sich unbekannten Situationen zu stellen.
Laut der gesetzlichen Vorgabe muss im Bus bei mindestens einem der vorgeschriebenen Sitzplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Platz für einen Blindenführhund vorhanden sein. Im Handbuch wird nun die entscheidende Ergänzung vorgenommen: Diese Regelung gilt auch für Begleithunde! Schon beim Buchen sollte die reisende Person angeben, dass sie die Fahrt in Begleitung ihres Assistenzhundes antreten möchte. So kann gewährleistet werden, dass für den Begleithund genügend Platz zur Verfügung gestellt wird. Mehrfach wird noch darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen im Handbuch für Blindenführhunde auch für Begleithunde (d.h. Assistenzhunde) gelten sollen.
Die Informationen zum Thema Blindenführhund und Begleithund finden Sie auf auf den Seiten 25 und 26, sowie auf den Seiten 60 und 74 des neu veröffentlichten Handbuchs.
Wir hoffen, dass, besser früher als später, in anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder in der Gastronomie, ähnliche Beschlüsse getroffen werden, um Menschen mit Assistenzhunden mehr Teilhabe zu ermöglichen.
Bis dahin können wir Ihnen schon einmal eine gute Reise wünschen!
Ein Beitrag von Svenja Liedtke, die uns für 8 Wochen als Praktikantin begleitet hat.