Witten – assistenzhundfreundlich!

Witten wird Assistenzhund-freundliche Kommune

Blindenhunde kennt man, aber auch andere Menschen erhalten Unterstützung durch Hunde – sogenannte Assistenzhunde. Sie können blinde Menschen führen, an die Einnahme von Medikamenten erinnern, vor epileptischen Anfällen oder Unterzuckerung warnen, Türen öffnen und schließen und weitere Aufgaben erledigen. Kurz gesagt: Assistenzhunde erleichtern ihren Halterinnen und Haltern das Leben und können für diese sogar lebenswichtig sein

Es gibt in vielen Bereichen ein gesetzliches Zutrittsrecht für Assistenzhunde – nicht selten wird aber Menschen in Begleitung von Assistenzhunden der Zutritt zu öffentlichen Orten und Transportmitteln verweigert. Unwissenheit und Vorurteile sorgen hier für Zutrittsprobleme.

Bewusstsein schaffen

Mit dem Beitritt zur Kampagne „Assistenzhund willkommen“ wirbt Witten für mehr Akzeptanz von Assistenzhunden. „Wir möchten, dass auch Menschen mit Einschränkungen bestmöglich am Leben in Witten teilhaben können. Deswegen sind wir sehr bewusst und sehr gerne dieser Kampagne beigetreten“, erklärt Bürgermeister Lars König. 

So will die Stadt darauf aufmerksam machen, dass diese Tiere auch in öffentlich zugänglichen Anlagen und Einrichtungen Zutritt haben. Also auch dort, wo anderen, nicht speziell ausgebildeten Hunden der Zutritt versagt bleibt. „Wir freuen uns sehr, dass Witten diesen wichtigen Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit für Assistenzhundteams mit uns gemeinsam geht – und hoffen natürlich, dass nun auch Einrichtungen aus der Privatwirtschaft, dem Kulturbetrieb und dem medizinischen Sektor diesem guten Beispiel der Stadt folgen und sich auch Assistenzhund-freundlich erklären“, dankt der Verein Pfotenpiloten, der die Kampagne betreibt.

Mühsame Diskussionen an unterschiedlichsten Stellen

Sabrina Führer hat einen Blindenhund – und kennt genau die Probleme. Diskussionen, ob der Hund der Wittenerin mit ins Gebäude darf, führt sie an ganz unterschiedlichen Stellen: in Restaurants, bei einem neuen Arzt, in Bäckereien, Supermärkten, … Oft fehlt es „nur“ am Bewusstsein der Menschen. „Meistens lässt sich das mit einem Gespräch klären, nur manche Menschen wollen leider gar nicht mit sich reden lassen“, schildert Sabrina Führer. Zugleich spürt die Wittenerin auch, dass die Situation schon besser wird und an mehr Stellen die Assistenzhunde akzeptiert werden – sogar im Fußballstadion, dass sie mit ihrer Hündin öfter besucht. 

Zwei Botschaften möchte Sabrina Führer noch loswerden: „Wenn mein Hund im Einsatz ist, dann sprechen oder fassen sie ihn bitte nicht an!“ Denn das Tier muss hochkonzentriert sein, um die Halterin oder den Halter sicher zu führen. Zugleich dürfen die Tiere zum Teil frei laufen. Wer beim Joggen oder Radfahren Angst hat, möge das freundlich und deutlich kommunizieren. „Natürlich nehme ich meine Hündin dann an die Leine“, verspricht Sabrina Führer.

Was genau beutet nun „Assistenzhund-freundlich“?

Das Zutrittsrecht gilt beispielsweise für öffentlich zugängliche Gebäude wie das Rathaus und andere Verwaltungsgebäude, Einzelhandel, Gastronomie, Friseure und Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Museen, Theater, Kinos und auch für den ÖPNV, Taxen, usw.. 

Das gleiche gilt auch für Arztpraxen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bereiche, die Menschen in Straßenkleidung offenstehen, wie Arztpraxen, Therapieräume, offene Pflege- und Krankenstationen, Ambulanzen und Cafeteria, können daher auch Menschen mit Assistenzhunden grundsätzlich betreten. Dies gilt aber nicht für den Zutritt zu Risikobereichen wie Intensivstationen und Isolierstationen. 

Die beim Robert-Koch-Institut eingerichtete Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat klargestellt, dass eine Übertragung von Krankheitserregern vom Hund auf den Menschen bei haushaltsüblicher Hygiene sehr unwahrscheinlich sei.

Assistenzhunden ist der Zutritt auch zu städtischen Lehrschwimmbecken, Sporthallen und anderen Sportanlagen gestattet – grundsätzlich in den Bereichen, wo üblicherweise Straßenkleidung getragen wird. Auch auf Spielplätzen (nicht in der Sandspielfläche) und auf Schulhöfen werden sie geduldet.

Geregelt wird dies durch den §12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der die Rechte der Hundehalterinnen und -halter darstellt und auch die wenigen Ausnahmen definiert.

Wie erkennt man einen Assistenzhund?

Ein Assistenzhund trägt üblicherweise ein Kennzeichen, das auf einer Kenndecke, einem Hundegeschirr, am Halsband oder in sonstiger Weise am Assistenzhund befestigt wird. Abweichend davon kann die Kennzeichnung des Hundes auch durch das Vorzeigen eines Ausweises erfolgen.

Ein wichtiger Hinweis: Ist ein Hund im Dienst, sollte er bitte nicht gestreichelt oder gefüttert werden. Das lenkt ihn von seiner Arbeit ab.  Ist doppelt! 

Die Umsetzung dieses Projektes ist einfach:  

Die städtischen Mitarbeitenden werden über das Thema informiert.  

An den Eingängen von kommunalen Gebäuden und den Beschilderungen von Spielplätzen werden Aufkleber „Assistenzhund willkommmen“ angebracht. 

Die Stadt Witten mit ihren Verwaltungsgebäuden wird online in der „DogMap“ als Assistenzhund-freundlich eingetragen: map.pfotenpiloten.org

Viele Kommunen sind bereits in der DogMap verzeichnet, darunter auch unsere Nachbarstädte Herdecke und Schwelm.

Auch der Einzelhandel, die Gastronomie, die Wirtschaftsunternehmen, Sportvereine und Gesundheitseinrichtungen sollen informiert werden.

Die Aktion „Assistenzhundfreundliche Kommune“ wurde ermöglicht durch Förderung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Aktion Mensch.

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