Stellungnahme zur UN-BRK

Photo of a working meeting :: A group of eight adults sits together in a circle in a room, seemingly engrossed in a work conversation. A wheelchair user is accompanied by an assistance dog sitting in the foreground of the image.

Auch die liebe Bürokratie und Politik ist Teil unserer Arbeit. So fand am 28.2.18 in Berlin, initiiert vom Institut für Menschenrechte, die 27. Konsultationen der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention mit den behindertenpolitischen Verbänden statt. Hierzu haben die Pfotenpiloten die folgende Stellungnahme eingebracht, um eine stärkere Unterstützung für AssistenzhundhalterInnen in der UN-BRK und der Gesetzgebung ratifizierender Länder zu fordern:

Stellungnahme:

Die UN-BRK erwähnt an mehreren Stellen das Recht von tierischer Assistenz als Mittel der Teilhabe.

Artikel 9 Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln (...) sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. (...) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen (...) e) um menschliche und tierische Hilfe (...) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, zu erleichtern;

Artikel 20 Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern; b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

Pfotenpiloten verfolgt das Ziel, es Menschen mit Einschränkungen zu erleichtern, mit einem gut ausgebildeten Assistenzhund mobiler und unabhängiger am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Bislang werden Assistenzhundteams immer noch oft abgewiesen, und ihnen so die Teilhabe mit ihrem Hilfsmittel Assistenzhund verweigert. Darum halten wir es für unerlässlich, den Status eines Assistenzhundes als medizinisches Hilfsmittel und Assistenz zur Teilhabe gesetzlich zu verankern.

Als Assistenzhund versteht man hierbei einen Hund, der speziell dafür ausgebildet wurde, die Einschränkungen eines Menschen durch spezifische Hilfeleistungen auszugleichen. Er ist weiterhin gründlich sozialisiert und so ausgebildet, dass ihm auch dort Zutritt gewährt werden kann, wo ein regulärer Hund nicht angemessen wäre.

Neben dem recht bekannten Blindenführhund gibt es Assistenzhunde für eine Vielzahl von weiteren Einschränkungen. Das Spektrum reicht von Assistenzhunden, die Menschen bei Mobilitätseinschränkung assistieren; solchen, die bei Gesundheitskrisen (Diabetes, Epilepsie, etc.) unterstützen und warnen; die Höreinschränkung ausgleichen; Assistenzhunden, die bei Autismus und psychischen Erkrankungen unterstützen und andere.

Bislang ist der Assistenzhund im deutschen Teilhabegesetz nur insofern erwähnt, als hier der Bedarf definiert wird, einen Blindenführhund bzw. bei einer Person mit Anspruch auf eine Begleitperson „einen Hund“ im Fernverkehr unentgeltlich zuzulassen.

Es ist sehr erfreulich, dass die UN-BRK die Wichtigkeit und Wirksamkeit von tierischer Assistenz formuliert hat. Es gilt nun, diese Vorgabe in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen, damit Menschen, die mit Hilfe eines Assistenzhundes am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen, hierbei gesetzliche Unterstützung und zunehmende Förderung erhalten.

Es gibt zur Zeit einige internationale Verbände, die die Professionalität von Assistenzhundschulen überprüfen (ADI/ADEu, IGDF, EGDF). Zusätzlich entwickeln sich Strukturen, um Assistenzhundteams eine unabhängige Zertifizierung anzubieten. Vor dem Hintergrund eines sich zunehmend entwickelnden Sektors ist es wichtig, dass auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um das Erfolgskonzept Assistenzhund für die Betroffenen zu einem Hilfsmittel zu machen, das durch umfassende Zutrittsrechte und gesellschaftlichen Schutz unterstützt wird.

Langfristig ist es zur Erfüllung der UN-BRK wichtig, die Betroffenen auch bei der Akquise eines guten Assistenzhundes durch explizite Förderung zu unterstützen. Artikel 20 spricht davon, Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur persönlichen Mobilität zu erschwinglichen Kosten zu ermöglichen. Dies trifft bislang nur für Blindenführhunde zu, die von der Krankenkassen vollumfänglich gefördert werden. Alle anderen Assistenzhunde müssen zur Zeit von den Betroffenen selbst finanziert werden.

Die Kosten für einen gut fremdausgebildeten Assistenzhund stellen eine außerordentliche finanzielle Belastung dar. Die Option, einen Assistenzhund zur verbesserten Teilhabe zu nutzen, ist zur Zeit darum nur für sehr wenige Menschen mit Behinderung erschwinglich.

Wichtige Schritte in Richtung Umsetzung der UN-BRK wären darum eine gesetzliche Verankerung des Assistenzhundes als wichtiges medizinisches Hilfsmittel sowie als Assistenz zur Verbesserung der Teilhabe.