Ein Ausschnitt eines Briefes vom Referat Lebensmittelhygiene, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hervorgehoben die Aussage, das “das Mitführen ausgebildeter Assistenzhunde nach dem EU-Lebensmittelhygienerecht erlaubt ist.”
Ein Ausschnitt eines Briefes vom Referat Lebensmittelhygiene, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hervorgehoben die Aussage, das “das Mitführen ausgebildeter Assistenzhunde nach dem EU-Lebensmittelhygienerecht erlaubt ist.”