Seit vielen Jahren gibt es im deutschen Assistenzhund-Sektor eine lautstarke Lobby. Das österreichische Gesetz vom ersten “Jänner” 2015 habe die Probleme für AssistenzhundhalterInnen gelöst, und Deutschland sollte es ihm gleich tun.
Jetzt, wo Deutschland sein erstes Assistenzhund-Gesetz beschlossen hat, macht diese Gruppe ihrem Unmut darüber, dass das Gesetz nicht das österreichische kopiert (wie es von ihnen vorgeschlagen wurde), lautstark und mit verzerrenden Aussagen Luft.

Im Mittelpunkt des österreichischen Gesetzes steht das Messerli-Institut
Tatsache ist, dass das österreichische Gesetz sich ausschließlich auf die Prüfungsprozesse fokussiert. Die Definition der Prüfstelle ist dabei klar auf das Messerli-Institut zugeschrieben, denn es wird verlangt, dass sie “eigene wissenschaftliche Tätigkeit in den Bereichen Veterinärmedizin, Ethik in der Mensch-Tier-Beziehung und Kognitionsforschung betreibt” (Rechtsverordnung). In dieser Konstellation kommen da zurzeit nur die VetMed Uni in Wien mit ihrem Messerli-Institut infrage. Unklar ist dabei, welchen Wert die “eigene wissenschaftliche Tätigkeit” und der universitäre Bezug den Assistenzhund-Teams bringt. Jede Prüfstelle kann Forschung begleiten oder unterstützen, wenn das für ihre Arbeit oder die Assistenzhund-Teams wichtig ist.
Dies ist aber für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen in keiner Weise notwendig – dazu braucht es vielmehr ein gutes Qualitätsmanagement, um Objektivität und Unabhängigkeit zu garantieren.
Eine Prüfstelle im universitären Umfeld anzusiedeln ist an sich noch kein Qualitätskriterium, treibt aber vor allem die Prüfkosten nach oben. Zu den konkreten Kosten hüllt man sich in Stillschweigen, es zahlt ja alles das Sozialministerium.
Diese auffällige und durch keinen Bedarf zu rechtfertigende Festschreibung in der Rechtsverordnung ging aber scheinbar noch nicht weit genug. Rechtsverordnungen kann man relativ einfach ändern, wenn sich zum Beispiel die politische Stimmung im Lande ändert. Darum machte man sich hurtig daran, diese Klausel auch noch einmal im Gesetz festzuzurren.
Gesetzesänderung für ein Monopol
Die wenigsten wissen, dass das ursprüngliche Gesetz seit 31.12.2017 außer Kraft ist. Auch die Messerli-Website linkt immer noch zur veralteten Version. Ganz am Ende wurde nämlich neben Erweiterungen zu Therapiebegleithunden ein Satz hinzugefügt, im letzen Absatz 10. Dieser lautete zuvor, bis 2017:

Hinzugefügt wurde am Ende des Gesetzes die Auflage aus der Rechtsverordnung, dass die zu beauftragende Institution eine “eigene wissenschaftliche Tätigkeit” in den Bereichen “Veterinärmedizin, Ethik in der Mensch-Tier-Beziehung und Kognitionsforschung” betreiben solle. Dies ist als klarer Versuch zu werten, das Monopol des Messerli-Instituts dauerhaft festzuschreiben.

Leider ist nicht ersichtlich, welches Interesse die öffentlichen Vertreter daran gehabt haben könnten, ein bereits in der Rechtsverordnung angelegtes Messerli-Monopol nachträglich nochmal ins Gesetz zu übertragen.
Denn während Unabhängigkeit, Transparenz und Qualitätsmanagement (wie sie von der DAkkS überprüft werden) Forderung an eine Prüfinstanz sein sollten, ist nicht ersichtlich, warum “eigene wissenschaftliche Tätigkeit” hierfür nötig wären.
Zentrale Aspekte für Assistenzhund-Teams fehlen
Eine Prüfung ist im Assistenzhund-Sektor von zentraler Wichtigkeit, damit die Öffentlichkeit erkennen kann, ob ein Assistenzhundteam echt ist. Trotzdem sollte die Prüfung nur Mittel zum Zweck sein: ein Schritt auf dem Weg zu Zutrittsrechten, Anerkennung und Förderung.
Das Österreicher Gesetz ist aber letztlich vor allem ein Messerli-Gesetz. Die Prüfung wird Assistenzhundteams zwingend auferlegt – ohne jegliche Regelungen zu den so wichtigen Zutrittsrechten. Österreichische Assistenzhundteams kämpfen darum nach wie vor mit Zutrittsproblemen und Anerkennung.
Die Kosten für Assistenzhunde haben sich in Österreich seit Einführung der Messerli-Prüfung um ca. €10.000 erhöht. Viele Ausbildungsstätten haben geschlossen oder geben Hunde nur noch nach Deutschland ab.
Da hilft es auch nicht weiter, wenn Menschen am unteren Einkommensspektrum bis zu €6.000 Zuschuss beantragen können – sie stehen immer noch schlechter da als zuvor. In der Gesetzesänderung von 2017 wurde auch noch der Nebensatz in diesem, dem letzten, Artikel 10 ersatzlos gestrichen, dass “die finanzielle Unterstützung von Blindenführhunden aus öffentlichen Mitteln” dem Sozialministerium unterliege.
Vor diesen Hintergründe wird schnell klar, warum manche, die dem Messerli-Institut nahe stehen, so offensiv in Deutschland auftreten und alles schlecht machen, was nicht den österreichischen Vorlagen folgt. Es ist Lobbyismus in reinster Form, und als solcher leicht zu durchschauen.